Waldbrandgefahren

Waldbrandgefahrenkarte des Deutschen Wetterdienstes

Mit einem Klick auf die Karte erhalten Sie eine größere Ansicht. Hier gelangen Sie zu den Aussichten der nächsten Tage.

Stufe 1 = sehr geringe Gefahr, kleinste Stufe
Stufe 2 = geringe Gefahr
Stufe 3 = mittlere Gefahr
Stufe 4 = hohe Gefahr
Stufe 5 = sehr hohe Gefahr

Dieser Index wird vom DWD bestimmt und dient als Orientierung für die Rettungsleitstelle, welche in der Regel die Waldbrandwarnstufen in der Tagespresse bekannt gibt.

Dabei bestehen aber Unterschiede in der Bekanntgabe der hier dargelegten nach weltweit standartisiertem Verfahren und dem Verfahren der Rettungsleitstelle Dessau-Roßlau. So ist in Deutschland, speziell in den neuen Bundesländern, das System der Stufen 1 bis 4 noch weit verbreitet. Die Funktion ist jedoch analog zum Verfahren, welches durch den DWD verwendet wird, nur um „eins“ versetzt.

Maßnahmen bei den einzelnen Stufen.

Stufe 1:
– keine notwendigen Maßnahmen

Stufe 2 (Stufe 1):
– Wege mit trockener Bodenvegetation nur wenn wirklich notwendig befahren
– beim parken im Wald auf die Stellfläche achten (heiße Auspuffanlage!)
– verbrennen, schweißen, sprengen oder ein ausbringen von leicht brennbaren Flüssigkeiten sollte nur unter erhöhter Vorsicht erfolgen

Stufe 3 (Stufe 2):
– absolute Vorsicht beim befahren des Waldes
– gefährdungsträchtige Arbeiten sind zu unterlassen
– öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im Wald sind nicht mehr zu nutzen

Stufe 4 (Stufe 3):
– öffentliche Straßen und Wege sind nicht zu verlassen
– das Forstamt kann ausgewiesene Parkflächen im Wald schließen

Stufe 5 (Stufe 4):
– das Forstamt kann den Wald für Zufahrt und Zutritt sperren
– Ausnahmen gelten dann nur für Kontrolltätigkeiten des Besitzers, der Forst oder anderer befugter Kräfte (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)